Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auch Abstandszahlungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie sind umsatzsteuerfrei. Dagegen hält das Finanzgericht München eine Abstandszahlung für umsatzsteuerpflichtig, die für den Verzicht auf eine gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechtsposition gezahlt wird. Im Streitfall ging es um eine Abstandszahlung dafür, dass der Empfänger der Zahlung den Kauf einer Immobilie nicht weiter verfolgt.