Nachdem bereits sämtliche deutschen Gerichtsinstanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Nutzung und Auswertung der vom Fiskus angekauften Daten über mögliche Schwarzgeldkonten genehmigt haben, hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Nutzung dieser Daten seinen Segen gegeben. Geklagt hatte ein Ehepaar, dessen Wohnung aufgrund eines Hinweises in solchen Daten durchsucht worden war. Das Gericht hat nun bestätigt, dass die Durchsuchung rechtmäßig war und nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.