Beim Bundesverfassungsgericht ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die unterschiedlichen Kilometersätze bei Dienstreisen betrifft: Während Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ihr Aufwand nach den Landesreisekostengesetzen pauschal erstattet wird, gelten für alle anderen Arbeitnehmer die Lohnsteuerrichtlinien (LStR). In den LStR ist ein pauschaler Satz von 0,30 Euro pro Kilometer vorgesehen, während zumindest einige Bundesländer in ihren Reisekostengesetzen eine Pauschale von 0,35 Euro vorsehen.
Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich nun der Beschwerdeführer. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch völlig offen, weil die Pauschalen nicht abgeltend sind, sondern nur Vereinfachungscharakter haben. Es steht also jedem Arbeitnehmer frei, höhere Kosten nachzuweisen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier für mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Steuerrecht sorgt.