E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Internet und Telekommunikation

Anfang | << | 53 54 55 56 57 [58] 59 60 61 62 63 | >> | Ende

Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen sind nach deutschem Recht nicht steuerlich abzugsfähig.
Da eine chirurgische Hornhautkorrektur in der Regel nicht zwingend notwendig ist, ist sie auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Die Finanzverwaltung hat nun offiziell klargestellt, dass Kosten für Umzugshelfer auch den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bringen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Das Finanzamt muss bei jeder Steuerfestsetzung, die zu Steuererstattungen führt, auch Zinsen festsetzen und bezahlen.
Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.
Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de