Mit dem Entwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" setzt die Bundesregierung internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt der OECD und G20 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Im Juli hat die Regierung den Entwurf beschlossen, der insbesondere Regelungen zu Tax Rulings und dem Country-by-Country-Reporting enthält. Damit soll der Informationsaustausch und die Kooperation der Steuerverwaltungen in der EU gestärkt werden, beispielsweise wenn es um grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen in Verrechnungspreisfragen (sog. Tax Rulings) geht.