Starke, anhaltende Regenfälle hatten in Südosteuropa ganze Landstriche überschwemmt, die Strom- und Trinkwasserversorgung unterbrochen und Brücken zerstört, so dass einige Dörfer von der Außenwelt abgeschnitten sind. Eine zusätzliche Bedrohung geht von freigespülten Minen aus dem Bosnienkrieg aus. Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium auch diesmal in einem Schreiben die steuerlichen Erleichterungen für Spenden und Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Opfer aufgelistet. Die Erleichterungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen bei früheren Naturkatastrophen und gelten für Hilfsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2014 durchgeführt werden.