Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich und regelmäßig auch ertragsteuerrechtlich anzuerkennen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Angehörigen geschlossen wird, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Zudem müssen Sie auf eine Besicherung verzichten.
Bei solchen Darlehensverträgen besteht allerdings stets der Vorbehalt, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Diesbezüglich sollten Sie besonders darauf achten, den Darlehensvertrag eindeutig von einer verschleierten Schenkung abzugrenzen.