Eine Woche nach dem Bundestag stimmte Anfang Oktober auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. In einer Sondersitzung des Finanzausschusses im Bundestag hatte dieser zuvor noch die Einbeziehung der Fernwärme in die Steuersenkung beschlossen. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beträgt die Umsatzsteuer somit statt 19 % nur 7 % auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie von Wärme über ein Wärmenetz. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucher weitergeben. Weiterhin nicht ermäßigt besteuert wird die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege, z. B. durch Tankwagen oder Kartuschen. Mit dem Änderungsgesetz wird auch die bereits angekündigte steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gesetzlich verankert (siehe dazu den separaten Beitrag zur Inflationsausgleichsprämie).