E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Ermittlung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht

Bei der Prüfung, ob die steuerliche Buchführungspflichtgrenze überschritten wurde, sind auch umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze einzubeziehen.

Laut der Abgabenordnung besteht die steuerliche Pflicht zur Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro. In diese Umsatzgrenze fließen jedoch auch die umsatzsteuerfreien Auslandsumsätze ein, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Auf das Verhältnis der beiden Umsatzsummen zueinander kommt es dabei nicht an.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de