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Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
 

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